Burgergemeinde Studen
  • Start
  • Aktuelles & Termine
  • Burgergemeindeversammlung
  • Geschichte der Burgergemeinde Studen
  • Organisation
  • Waldhausinfo
  • Verfügbarkeit Waldhaus
  • Anfahrt Waldhaus
  • Bilder Waldhaus
  • Feuerstelle / Grillplatz
  • Bildgalerie
  • Kontakt
  • Links
  • Downloads
  • Nationaler Tag der Bügergemeinden und Korporationen
  • Präsentation Geschichte der Burgergemeinde

 

Die Geschichte der Burgergemeinde Studen

1257

Ersterwähnung von Studen

 

Im lateinisch abgefassten Dokument vom 2. November 1257 wird «Studon» Studen zum ersten Mal erwähnt. Besiegelt wurde es durch das Siegel des Propstes Burchard von Interlachen und der Stadt Bern

 

Deutsche Kurzfassung:

,,Ulrich, Ritter von Jegistorf, Hemma, seine Frau, Tiemuth und Elsbeth ihre Töchter, verzichten zu Gunsten Rudolf’s, des Propstes von Kappelen im Forst, auf ihre Ansprüche an das Gut zu Studen nebst Zugehörden‟

Beim Namen Studen, weiss man nicht mit Sicherheit, ob schon eine Dorfge­meinschaft existierte oder ob es sich um eine Gebietsbezeichnung handelte.

 
 

(Staatsarchiv des Kantons Bern, StABE, Stift)

 

1690

Studen wird Heimatort der ortsansässigen Burger

 

Im 17. Jahrhundert war das Betteln ein weit verbreitetes Phänomen.

Mit der vierten «Bättler-Ordnung» von der «grossen Rahts-Versammlung den 21. Tag Wintermonats / diss 1690sten Jahrs» wollte die Regierung des alten Bern Ordnung schaffen und liess diese in den «Kirchhörine» (in den heutigen Kirchgemeinden) von den Pfarrern von den Kanzeln verlesen.

 

Nachdem die drei vorherigen Bättler-Ordnungen nicht fruchteten, wurde festgehalten: ,,… / der gäntzlichen Hoffnung / es werde deren nachgelebt / und darob steiff und vest gehalten werden / müssend aber jetzund mit Bedauren sehen und erfahren / dass selbige auss der Acht gelassen / und Unsere Land widerum mit einheimi­schen und frömbden Bättleren solcher gstalten erfüllt‟

Im Weiteren wurden die «Kirchhörine» und Gemeinden angewiesen, ,,Dass ein jede Kilchhöre und Gmeind ihre Armen selbs erhalten solle‟

Diese Anweisung kann als Beginn des Sozialwesens angesehen werden.

 

 

 

(Staatsarchiv des Kantons Bern, StABE, Mb 23)

 

Die ortsansässigen Burger wurden registriert, Studen wurde zu ihrem Heimatort. Ihnen wurde eine frühe Form von Heimatscheinen ausgestellt. So steht zu lesen: ,,dass dieselben ihrer bekannten Heimaten halben glaubwürdige Schein in Händen hattend‟

 

Damit wollte man verhindern, dass die Bettler immer wieder von einer in die nächste Gemeinde geschickt werden.

 

In Studen waren damals die 5 «Ur-Burgergeschlechter» Arn, Blösch, Hurni, Kunz und Tiefenbach/Tieffenbach heimatberechtigt.

1822

Entstehung der Burgerrodel

 

Vor der Eröffnung der Burgerrodel wurden die Zivilstandsereignisse wie «Copulationen» also Eheschliessungen, Geburten und Todesfälle in den Kirchenbüchern festgehalten.

 

Die alten Kirchenbücher der Kirchgemeinde Bürglen (Aegerten) reichen von 1555 bis 1775 und sind im Staatsarchiv Bern archiviert, sie können elektronisch eingesehen werden.

 

Mit einer Verordnung wurden am 09. September 1822 die bernischen Burgergemeinden verpflichtet die Burgerrödel «zu Stadt und Land» einzu­führen.

 

Da die Registerführung heute beim Zivilstandsamt liegt, haben die meisten Burgergemeinden keine Verpflichtung mehr einen Burgerrodel zu führen.

In der Burgergemeinde Studen wird der Burgerrodel seit 2013 in elektronischer Form weitergeführt, dies hauptsächlich zur Führung des Stimmregisters.

 

2005 wurde bei den Zivilstandsämtern landesweit das INFOSTAR als standardisiertes Register eingeführt.

 

Für Daten vor der Eröffnung der Familienregister durch die Zivilstandsämter ab 1929, werden nach wie vor die Burgerrödel konsultiert.

 

Bis Ende 1980 stellte die Burgergemeinde ihren Burgerinnen und Burger die Heimatscheine aus, also ein Relikt aus der «Bättler-Ordnung» von 1690.

1830

Bittschrift zur bernischen Verfassungsrevision

 

Die Burgergemeinde Studen beteiligte sich 1830 mit einer sechzehnseitigen Bittschrift an der Gestaltung der bernischen Verfassungsrevision von 1831 der sogenannten «liberalen Revolution im Kanton Bern».

(Staatsarchiv des Kantons Bern, StABE, AII 4481)

 

Diese Bittschriften sind mit einem heutigen Mitwirkungsverfahren vergleichbar.

1858

Schulhausbau

 

Das erste Schulhaus wurde 1858, durch die Burgergemeinde auf ihrem eigenen Land erstellt.

 

Von der Kantonsbrandversicherungs­anstalt wurde das Schulhaus auf Fr. 12'000.00 und der Grund und Boden, Garten und Hofraum auf Fr. 80.00 geschätzt.

(Ausscheidungsvertrag von 1866, Staatsexemplar: Staatsarchiv des Kantons Bern, StABE BB 03.3.1850)

Bis 1986 beherbergte das Schulhaus das «Konsum» die erste Coop-Filiale und später die erste Apotheke.

 

(Foto: 1986 Hans Jörg Kunz)

1866

Entstehung der Einwohnergemeinde

 

Durch die bernische Verfassungsrevision von 1831, wurde der noch heute bestehende Gemeindedualismus eingeführt.

 

Auf Grund der ungleichen Verhältnisse in den bernischen Gemeinden, zwischen den Burgern, welche das Sagen hatten, und den zugezogenen Einwohnern, hatte die bernische Regierung eine Um- und Zuteilung der burgerlichen Bodengüter verfügt.

 

Nach dem Paragraph 43 im Gemeindegesetz von 1852 und dem Gesetz über die Ausscheidung der Gemeindegüter von 1853 wurden nach zähem Ringen die Ausscheidungsverträge zwischen der Burger- und Einwohnergemeinde Studen 1866, kurz vor Fristende, unterzeichnet.

 

In diesem Vertrag ist folgende Aufteilung festgehalten:

·    Das Kirchengut fiel der Kirchgemeinde Bürglen (Aegerten) zu

·    Das Schul-, Armen- und allgemeine Ortsgut wurde der Einwohnergemeinde zugeteilt. Darunter befanden sich das Schulhaus und 5 weitere Liegenschaften, insgesamt eine Fläche von ca. 128 ha. Ihr wurden zudem die vorher von der Burgergemeinde getragenen Armenlasten und Schwellenpflichten auferlegt

·    Das allgemeine Burgergut verblieb bei der Burgergemeinde, namentlich 5 Liegenschaften darunter die «Säägemühle» mit dem danebenstehenden «Wohnhaus mit Scheunenwerk», insgesamt eine Fläche von ca. 10 ha, sowie 2 Waldparzellen mit einer insgesamten Fläche von ca. 22 ha und den «Bluttenrain» auf dem Vorderberg mit einer Fläche von ca. 3.5 ha Wald/Land

 

Die Unterzeichnung des Ausscheidungsvertrags kann als Geburtsstunde der damals jungen Einwohnergemeinde angesehen werden.

(Ausscheidungsvertrag von 1866, Staatsexemplar: Staatsarchiv des Kantons Bern, StABE BB 03.3.1850)

 

Mit einem Loskaufsvertrag von 1969 zwischen der Burgergemeinde und dem Staat Bern, wurde die Burgergemeinde von der Pflicht zur Lieferung von «Pfarrholz» an die Kirchgemeinde befreit.

Mit einem Loskaufsvertrag von 1974 zwischen der Burger- und Einwohner­gemeinde, wurde die Burgergemeinde von den Pflichten zur Lieferung von «Schulholz und Bauholz für Schulhausbauten» befreit.

19. Jh.

Kiesabbau in Studen

 

Im Ausscheidungsvertrag von 1866 ist «das Heuwi im Gemeindebezirke Studen» bereits als eine kleine Kiesgrube ausgewiesen.

(Ausscheidungsvertrag von 1866, Staatsexemplar: Staatsarchiv des Kantons Bern, StABE BB 03.3.1850)

 

Ab Ende dem 19. Jahrhundert begann die Kiesausbeutung am Fusse des Jäissbergs. Die Burgergemeinde eröffnete im unteren Bereich des Hohlenwegs, dem heutigen Keltenweg auf dem «Bluttrain» die Burgergrube. Die alte Stützmauer am Hohlenweg zeugt noch heute von dieser Grube. In den 1920er Jahren wurden Pachtverträge mit der Kiesverwertung Sand & Kies AG und später mit der Kieswerk Petinesca AG abgeschlossen.

1899

Vormundschaftswesen

 

Nachdem das neue Vormundschaftsgesetz 1899 in Kraft getreten ist, wurde auch das Vormundschaftswesen der Einwohnergemeinde übertragen.

1930

Panoramafoto von Studen

 

(Archiv der Burgergemeinde Studen)

 

Diese Panoramafoto diente zum Teil als Motiv der ersten Fahne der Hornusser­gesellschaft Studen

1956

Abbruch der Grubengebäude der Burgergrube

 

Das Grubengebäude wurde durch die Luftschutz-Rekrutenschule 47,247/1956 gesprengt und abgetragen.

(Archiv der Burgergemeinde Studen)

ca. 1960

Wiederauffüllung der Parz. Nr. 31 «Burgerrain» (ehemalige Kiesgrube)

 

Als das Kiesvorkommen auf unserer Parzelle ausgeschöpft war, wurde in den 1960er Jahren mit der Wiederauffüllung bis auf die Höhe der ehemaligen Stützmauer begonnen. Die Fläche wurde ausplaniert und rekultiviert.

1964

Schützenhilfe für das neue Schützenhaus

 

Um der damaligen «Feldschützengesellschaft Studen» den Neubau ihres Schützenhauses zu ermöglichen, hatte die Burgergemeinde Hand geboten.

 

·    1964 erwarb die Burgergemeinde von der Einwohnergemeinde eine Land­parzelle im «Grien» um sie anschlies­send mit einem Landwirt gegen seine Parzelle, wo das neue Schützenhaus gebaut werden sollte, einzutauschen

·    Die eingetauschte Parzelle hatte die Burgergemeinde der Einwohnerge­meinde für den Schützenhausneubau kostenlos abgetreten, dies mit der Auflage, dass wenn auf der Parzelle dereinst keine Schiessanlage mehr besteht, diese wieder an die Burger­gemeinde zurückfällt.

 

 

(Foto: Schützengesellschaft Studen, heute Schützenverein Studen-Aegerten)

1981

Einweihung des Waldhaus Neubaus

 

Das 1980/81 erstellte und 1981 einge­weihte Waldhaus liegt im Burgerwald auf einer Waldlichtung am Keltenweg.

Anfänglich nur mit Zisternenwasser und Beleuchtung ab Batterie ausgerüstet, wurde 1990 die Trinkwasser- und Elektroleitung vom Scheibenstand zum Waldhaus geführt.

Mit dem Anbau des Holzraumes 1999 und weiteren Umbauten und Reno­vationen, präsentiert sich heute unser Waldhaus als schönes, attraktives und beliebtes Mietobjekt für Familien- und Firmenanlässe.

 

 

 

(Foto: 1981 Otto Kunz)

1990

Wiederauffüllung durch die Kieswerk Petinesca AG

 

In den 1990er Jahren wurde mit der Wiederauffüllung des ganzen Gruben­areals auf das ursprüngliche Niveau begonnen und damit auch wieder auf unserer Parzelle Nr. 31. Die Auffüllung untersteht mittler weilen zwei Über­bauungsordnungen.

Die einstige Kiesgrube wurde zu einer wichtigen Inertstoff-Deponie in der Region.

(Kieswerk Petinesca AG, Höhenkurvenplan der GeoplanTeam AG, Auffüllungsstand 17.11.2023)

2009

Kleine Waldzusammenlegung

 

Um die Pflege der archäologischen Stätte beim «Tempelbezirk» zu erleichtern, wurde eine kleine Waldzusammenlegung durchgeführt. Diese hatte zum Ziel, die Waldungen in diesem Bereich vom Privat- in den Staatsbesitz zu überführen.

 

Die Burgergemeinde beteiligte sich mit 5 Einzelwaldparzellen massgeblich an der Zusammenlegung.

2018

Ausdehnung des Stimmrechts

 

Um die Behörden einfacher stellen zu können, wurde das Stimmrecht auf das ganze Gebiet des Kantons Bern ausgedehnt.

 

Momentan sind 54 stimmberechtigte Burgerinnen und Burger im Stimmregister eingetragen, davon sind 11 nicht ortsansässig. (Stand 20. Januar 2025)

Heute

Studen 1931 & 2024

 

(Bundesamt für Landestopografie swisstopo)

 

Die Burgergemeinde Studen heute

 

Burgergemeinden sind eine Besonderheit im Kanton Bern. In allen anderen Kantonen, ausgenommen teilweise im Kanton Wallis, werden sie Bürgergemein­den, Ortsbürgergemeinden, Korporationen, Gesellschaften und Zünfte genannt.

 

Die Burgergemeinde ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft und ist, wie die Einwohnergemeinde auch, dem Gemeindegesetz unterstellt.

 

Das Organisationsreglement sowie weitere die Burgergemeinde betreffende Reglemente bilden die Grundlagen zur Verwaltung der Burgergemeinde.

 

Der Burgerpräsident führt mit 4 weiteren Burgerratsmitgliedern, dem Burger­schreiber und dem Burgerkassier die Burgergemeinde. Weiteren Funktionen ist das Rechnungsprüfungsorgan und die Waldhausverwaltung.

 

Wir haben eine Amtsdauer von 4 Jahren und kennen keine Amtszeitbeschränkung.

 

Die Burgergemeinde hat die Möglichkeit Schweizerbürgerinnen und Schweizer­bürger einzuburgern, dies beinhaltet auch das Gemeindebürgerrecht von Studen und bei ausserkantonalen Bewerbern auch das Kantonsbürgerrecht des Kantons Bern. Üblicherweise erfolgt die Einburgerung auf das Gesuch der einburgerungs­willigen Person. In unserem Burgerrechtsreglement sind die Bedingungen dazu festgehalten.

 

Der Kanton entscheidet am Schluss endgültig über die Einburgerung.

 

Die Burgernamen der Burgergemeinde Studen

 

Zu den 5 «Ur-Burgergeschlechter» Arn, Blösch, Hurni, Kunz und Tiefenbach/Tieffenbach sind bis heute noch über 100 Familiennamen dazu gekommen, bei welchen jedoch, im Gegensatz zu den Burgergeschlechter, zum Teil nur einzelne Familienmitglieder das Burgerrecht von Studen besitzen.

 

Durch das neue Eherecht von 1988 haben Burgerinnen bei der Heirat ihren Heimatort und damit das Burgerrecht nicht mehr verloren.

 

Das neue Namens- und Bürgerrecht brachte dann 2013 folgenden Grundsatz:

·    Der Name und der Heimatort bleiben von Geburt bis zum Tod und werden nicht mehr weitergegeben

·    Kinder erhalten den Heimatort und das allfällige Burgerrecht vom Namensgeber

 

Auch das neue Bürgerrechtsgesetz brachte 2018 Veränderungen bezüglich dem Burgerrecht, namentlich bei den erleichterten Einbürgerungen von ausländischen Ehepartnern.

 

Der Burgerbesitz

 

Der heutige Burgerbesitz umfasst ca. 2 ha Kulturland auf dem «Burgerrain» am Keltenweg und ca. 24 ha gut erschlossener Wald am und auf dem Jäissberg, sowie das 1981 eingeweihte Waldhaus

 

Der «Burgerrain» früher «Bluttrain»

 

Die Parzelle Studen GBBl Nr. 31 auf dem Vorderberg, beinhaltet die einzige Kulturlandfläche, welche nach dem Abschluss des Ausscheidungsvertrags 1866 noch im Besitz der Burgergemeinde verblieben ist.

 

Lange vor der Juragewässerkorrektion (1868-1891) war die ganze Parzelle bewaldet.

 

Die immer wiederkehrenden, verheerenden Überschwemmungen durch die Aare, bei denen nicht selten die Ernten der Bauern zerstört wurden, führten zu Seuchen und Hungersnöten.

 

Durch das «hohe Bern» erhielt die Burgergemeinde die Bewilligung, die vom Hochwasser geschützte Fläche auf dem Vorderberg zu roden und urbar zu machen. So konnte der grössten Not, dem Hunger entgegengewirkt werden.

(Ausscheidungsvertrag von 1866, Staatsexemplar: Staatsarchiv des Kantons Bern, StABE BB 03.3.1850)

 

Der Burgerwald

 

Unser Kerngeschäft ist die verantwortungsbewusste und weitsichtige Förderung und Erhaltung des Waldes. Wir versuchen das Vermächtnis unserer Vorfahren weiterzuführen und für die nächsten Generationen zu erhalten und zu pflegen.

 

Wie alle anderen Waldbesitzer auch, unterstehen wir dem kantonalen Waldgesetz.

 

Die Burgergemeinde nutzt ihren Wald hauptsächlich zur Holzproduktion von Stamm-, Industrie- und Energieholz und setzt hauptsächlich auf einen Mischwald durch Naturverjüngung.

 

Für die fachmännische Bewirtschaftung steht uns unser Revierförster vom Forstrevier «Unteres Seeland» beratend zur Seite. Die Holzschläge werden ausschliesslich von zertifizierten Holzerei Unternehmen durchgeführt.

 

Die Burgergemeinde ist bestrebt, auf ihrer Waldfläche die Nutzung und den Holzzuwachs im Gleichgewicht zu halten und die vom Kanton definierten Leistungen für die Allgemeinheit zu erbringen.

Diese auferlegten Leistungen haben auch einen Preis. Die Burgergemeinden kommen weitgehend selbst für diese Kosten auf. Leider sind die Anstrengungen für eine faire Abgeltung bis heute gescheitert.

 


Studen BE, 20. Januar 2025 der Burgerschreiber Hans Jörg Kunz

Download
Geschichte der Burgergemeinde Studen
2025-01-22 -Geschichte der BG-.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.0 MB
Download
Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • Start
  • Aktuelles & Termine
  • Burgergemeindeversammlung
  • Geschichte der Burgergemeinde Studen
  • Organisation
  • Waldhausinfo
  • Verfügbarkeit Waldhaus
  • Anfahrt Waldhaus
  • Bilder Waldhaus
  • Feuerstelle / Grillplatz
  • Bildgalerie
  • Kontakt
  • Links
  • Downloads
  • Nationaler Tag der Bügergemeinden und Korporationen
  • Präsentation Geschichte der Burgergemeinde
zuklappen